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Ein Grundsatz evangelischer Leitung ist das Zusammenwirken von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen. So werden Befugnisse und Entscheidungen auf viele Schultern verteilt. Planungs- und Entscheidungsprozesse werden von der Basis wahrgenommen und verlaufen entsprechend langsamer. Dieser Grundsatz hat seine Wurzeln in der Reformation, die die Gleichstellung von Geistlichen und Gläubigen verlangte. Seitdem sind die Leitungsämter in der Evangelischen Kirche nicht nur auf Geistliche und Laien verteilt, sondern auch auf Haupt- und Ehrenamtliche.
Ein anderer Grundsatz, der schon urchristliche Wurzeln hat, ist die demokratische Beteiligung aller an den Entscheidungsprozessen. Seit dem zweiten Jahrhundert kommen Vertreter aller Gemeinden zu Synoden zusammen und treffen die wesentlichen Entscheidungen in der Kirche. Dabei geht es keineswegs nur um Geld und Personen, sondern immer auch um theologische Streitfälle und Entscheidungen. Die Synode ist das oberste Leitungsorgan in der Kirche.
Cornelia Schoßland-Muschner
Karin Fischlein